'Die neuen Unfallverhütungsvorschriften Chlorungsanlagen und Ozon'

Unser Thema führt uns immer sofort in die Nähe der Unfallverhütungsvorschrift 'Chlorungsanlagen'. Das ist auch richtig; denn in dieser Spezial-Unfallverhütungsvorschrift sind die wesentlichsten Gefahren bei der Anwendung von Chlor zur Badewasserentkeimung angezogen mit entsprechenden Forderungen, um das Schutzziel zu erreichen.

Autor
Pohlen
Ausgabe
07/1973
Rubrik
Bäderbetrieb