Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Eine gesetzliche Regelung zur Erfassung der Arbeitszeiten von Arbeitnehmenden ist bislang noch nicht in Kraft getreten. Eine Aufzeichnungspflicht lässt sich jedoch bereits aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ableiten. Arbeitgebende müssen sich daher um die Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung kümmern.

Autor
Jonathan Martin
Ausgabe
02/2025
Rubrik
Bäderbetrieb