Die Rechte des Gastes bei Unmöglichkeit der Benutzung des Hotelschwimmbades

Der Hotelgast schließt mit dem Inhaber eines Hotels über das bestellte Hotelzimmer einen Beherbergungsvertrag ab, der sich in erster Linie als Mietvertrag darstellt.

Autor
Wilhelm Weimar
Ausgabe
05/1974
Rubrik
Bäderbetrieb