Die rechtliche Bedeutung der Badeordnung und die Anwendung des Hausrechts

Bei der Auswahl des Hotels legt der Hotelgast grundsätzlich entscheidendes Gewicht darauf, daß in dem Hotel auch ein Schwimmbad, eine Sauna, ein Solarium, ein Fitneßraum usw. vorhanden sind.

Autor
Wilhelm Weimar
Ausgabe
12/1974
Rubrik
Bäderbetrieb