Die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Unfällen in Hotelschwimmbädern

Es gibt keinen Lebensbereich, der frei von Unfallgefahren ist. Erfahrungsgemäß ereignen sich die meisten Unfälle sogar im Haushalt. Obwohl der Unfallverletzte die Wohnung mit den dazu gehörenden Räumen, die Zugänge, die Waschküche, den Dachboden genau kennt.

Autor
Wilhelm Weimar
Ausgabe
02/1973
Rubrik
Bäderbetrieb