Die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Unfällen in Schwimmbädern

Unfälle in Schwimmbädern und Schwimmbecken können nicht nur bei mangelhafter Errichtung oder Unterhaltung Schadensersatzpflicht begründen, sondern auch zu einem Strafverfahren führen.

Autor
Wilhelm Weimar
Ausgabe
04/1972
Rubrik
Bäderbetrieb