Die überarbeitete Empfehlung des Umweltbundesamtes

Bedeutung der Empfehlung Die Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung als Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) nach Anhörung der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beim Umweltbundesamt sind eine Folge der Nichtverabschiedung einer vom BMG vorbereiteten Badewasserverordnung im Bundesrat. Die Badewasserverordnung hätte die notwendigen Hinweise für den Umgang mit der grundsätzlichen Aussage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) über die gesetzlich geforderte Anforderung an die Beschaffenheit von Schwimm- und Badebeckenwasser gegeben. Die entsprechende Passage im IfSG lautet in § 37 Abs. 2 wie folgt: ¹Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschlieûlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.²

Autor
Prof. Dr.-Ing. Gunther Gansloser
Ausgabe
03/2015
Rubrik
Bädertechnik