Die Unbedenklichkeit des Schwimm und Badebeckenwassers sicherstellen

Die Vorschriften sollten bekannt sein: Die fortlaufende Überwachung des Schwimm- und Badebeckenwassers ist laufendes Geschäft des Badbetreibers. Die DIN 19 643 gibt verbindlich vor, was zu welchen Zeitpunkten zu beproben ist; die Ergebnisse sind in das Betriebsbuch einzutragen. Für die Messungen stehen zahlreiche Geräte zur Verfügung; Innovationen sorgen für Präzision, Nutzerfreundlichkeit und die Vermeidung von Fehlern.

Autor
WJR
Ausgabe
05/2012
Rubrik
Sammelbecken