Die Verkehrssicherungspflicht

Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht spielt im Alltag eine große Rolle. Zunächst hat der Gesetzgeber selbst die Verkehrssicherungspflicht in den §§ 836-838 BGB behandelt.

Autor
Wilhelm Weimar
Ausgabe
02/1974
Rubrik
Bäderbetrieb