Die wasserwirtschaftlichen Aufgaben der Landkreise

Der von Bubner hervorgehobene und beanspruchte Anteil der kommunalen Dienststellen an den wasserwirtschaftlichen Aufgaben ist grundsätzlich richtig. Manche Landkreise haben sich in verdienstvoller Weise der besonderen Förderung des landwirtschaftlichen Wasserbaues und der ländlichen Wasserversorgung angenommen.

Autor
Theodor Beermann
Ausgabe
01/1954
Rubrik
Bäderbetrieb