Die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit des Hotelbesitzers bei Unfällen in Hotelschwimmbä

Jeder Sport bringt auch Risiken mit sich. Das Schwimmen ist davon nicht ausgenommen. Auch bei Benutzung eines Hotelschwimmbades kann es zu Unfällen kommen. Für den geschädigten Hotelgast als auch den Hotelbesitzer stellt sich dann zunächst die Frage, ob für die entstandenen Schäden der Hotelbesitzer Schadensersatz zu leisten hat.

Autor
Wilhelm Weimar
Ausgabe
07/1978
Rubrik
Bäderbetrieb