Im Rahmen der Erweiterung und Umstellung
einer vorhandenen Chlorgasdosieranlage
wurden vom Planer die hierfür notwendigen
Lieferungen und Leistungen derart
unzureichend beschrieben, dass von den
Bietern unterschiedliche Dosiersysteme
(Teilvakuum/Vollvakuum) angeboten wurden
und sich dadurch deutliche Investitionsunterschiede
ergaben. In den Vergabebesprechungen
blieb die Frage Teilvakuum
ja/nein oder nur noch Vollvakuum strittig.
Mit Hinweis auf die Gefahrstoffverordnung
vertritt das um Stellungnahme gebetene
„Staatliche Amt für Arbeitsschutz Dortmund"
die Auffassung, dass eine Vollvakuum-
Chlorgasdosieranlage den Stand der
Technik darstellt. Des weiteren gilt für das
Land Nordrhein-Westfalen gemäß Rundschreiben
vom 22.11.1999 (Akz.: 214 -
8311.1.3), „dass bei der Neuerrichtung von
Chlorgasdosieranlagen stets eine Vollvakuumanlage
einzubauen ist."