Dürfen nur noch Vollvakuum- Chlorgasdosieranlagen eingebaut werden?

Im Rahmen der Erweiterung und Umstellung einer vorhandenen Chlorgasdosieranlage wurden vom Planer die hierfür notwendigen Lieferungen und Leistungen derart unzureichend beschrieben, dass von den Bietern unterschiedliche Dosiersysteme (Teilvakuum/Vollvakuum) angeboten wurden und sich dadurch deutliche Investitionsunterschiede ergaben. In den Vergabebesprechungen blieb die Frage Teilvakuum ja/nein oder nur noch Vollvakuum strittig. Mit Hinweis auf die Gefahrstoffverordnung vertritt das um Stellungnahme gebetene „Staatliche Amt für Arbeitsschutz Dortmund" die Auffassung, dass eine Vollvakuum- Chlorgasdosieranlage den Stand der Technik darstellt. Des weiteren gilt für das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Rundschreiben vom 22.11.1999 (Akz.: 214 - 8311.1.3), „dass bei der Neuerrichtung von Chlorgasdosieranlagen stets eine Vollvakuumanlage einzubauen ist."

Ausgabe
05/2000
Rubrik
Bädertechnik