Eine billigenswerte Unfallentscheidung

Das Landgericht Braunschweig hat am 20. 3. 1952 ein Urteil verkündet, das noch nicht rechtskräftig ist und dem folgender Sachverhalt zu Grunde liegt: Der Kläger, ein kaufmännischer Lehrling, erlitt im September 1950 im Hallenschwimmbad des Stadtbades Braunschweig einen Unfall.

Autor
Thiele
Ausgabe
04/1952
Rubrik
Sammelbecken