Die anstehende Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), die damit verbundene
Ausstellung von Energieausweisen und das neue Berechnungsverfahren der DIN V 18 599 werden z. Zt.
in Deutschland vehement diskutiert.
Ausgangspunkt der Diskussionen um den Gebäudeenergieausweis bildet die EU-Gebäuderichtlinie vom
16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese Richtlinie verlangt von den
Mitgliedsstaaten die Umsetzung in nationales Recht innerhalb von drei Jahren. Deutschland hat bereits
wesentliche Punkte der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die letzte, noch fehlende rechtliche
Vorgabe ist die Neufassung der EnEV. Von dieser liegt z. Zt. der Referentenentwurf des Bundesbau- und
des Bundeswirtschaftsministeriums vor.