Einführung in das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht unter besonderer Beachtung der Belange zur Erri

Jede bauliche Anlage benötigt eine Baugenehmigung, wenn nicht Sonderregelungen, wie z.B. in der Baufreistellungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes, getroffen worden sind. In Hamburg werden Sauna-Anlagen als bauliche Anlagen angesehen.

Autor
E. Haase
Ausgabe
03/1984
Rubrik
Bäderbau