Einhaltung von DIN-Normen Nachbesserung

In einem Freibad fiel ein fast 8-Jähriger beim Aufstieg zu einer Wasserrutsche zwischen Treppenstufen und Geländer hindurch auf den Betonboden und verletzte sich dabei schwer. Die Treppe entsprach nicht den zur Zeit des Unfalls geltenden DIN-Normen, die etliche Jahre nach Errichtung des Freibades herausgegeben wurden. Der Badbetreiber wurde vom Landgericht Osnabrück -20 549/99 - verurteilt, dem verunglücktem Kind den immateriellen und materiellen Schaden zu ersetzen.

Ausgabe
09/2000
Rubrik
Bäderbetrieb