Einsatz von Pulveraktivkohle unter Berücksichtigung der Entsorgung

In öffentlichen Bädern ist der Einsatz von Chlor eine unabdingbare Notwendigkeit, um eine ausreichende hygienische Unbedenklichkeit des Badewassers zu erreichen. Die Desinfektionswirkung des Chlors ist begründet in Oxydationsvorgängen, die zu einem Inaktivieren von Mikroorganismen u. a. Krankheitserregern führen.

Autor
Günther Gansloser
Ausgabe
05/1997
Rubrik
Kongresse und Messen