Einsatz von Schwimmeistergehilfen und Geprüften Schwimmeistern

Am 5. Dezember 1971 hat der Bundesminister des Innern die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schwimmeistergehilfen erlassen. Im § 1 dieser Verordnung wird der Ausbildungsberuf Schwimmeistergehilfe staatlich anerkannt.

Autor
Achim Tilmes
Ausgabe
12/1984
Rubrik
Bäderbetrieb