Einspruchsverfahren zum Blaudruck läuft

Die Gremien der Verbände des Badewesens haben sich mit der Überarbeitung des Merkblattes 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebs“ außerordentlich intensiv befasst und den Text, der nun zum Blaudruck geführt hat (siehe auch A.B. 06/02 S. 276 ff.), auch innerhalb des Verbandes kontrovers diskutiert. Dabei spielten berufspolitische Fragen ebenso eine Rolle wie die Interessen der Betreiber und die Sicherheit der Badegäste. Im Arbeitskreis Organisation, der dieses Merkblatt federführend bearbeitete, ist der Berufsstand der Fachkräfte mit insgesamt sieben ausgebildeten Schwimmmeistern stark vertreten. Das Ergebnis – veröffentlicht als Blaudruck des Merkblattes 94.05 mit einer Einspruchsfrist bis Ende August – wird zur Zeit in der Fachöffentlichkeit intensiv diskutiert.

Autor
Michael Weilandt
Ausgabe
08/2002
Rubrik
Bäderbetrieb