Elektrosicherheit von elektrischen Anlagen und von Betriebsmitteln

Gemäß den Arbeitsschutzgesetzen, der Betriebssicherheitsverordnung (Bet-SichV), in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ (TRBS 1201) und der Unfallverhütungsvorschrift „Elek trische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3, GUV V A3) ist der Betreiber verpflichtet, an den elektrischen Arbeitsmitteln, Anlagen und Betriebsmitteln regelmäßig Wiederholungsprüfungen vorzunehmen.

Autor
Hubert Finn
Ausgabe
02/2014
Rubrik
Bädertechnik