Seit September 2006 ist sie auf dem Markt: die „Empfehlung“ des Umweltbundesamtes (UBA) mit dem
Titel „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“. Viele Badbetreiber werden nun von
ihren örtlichen Gesundheitsämtern mit dieser Empfehlung konfrontiert, die nach den harten Jahren ohne
Badewasserverordnung endlich eine Grundlage für ihre Arbeit zu haben meinen. Für den Betreiber ist
diese Begegnung nicht immer eine einfache Angelegenheit, denn die „Empfehlung“ räumt den Gesundheitsämtern
erhebliche Befugnisse ein. Der BUNDESFACHVERBAND ÖFFENTLICHE BÄDER E. V. (BÖB),
Essen, rät den Betreibern dennoch, die „Empfehlung“ – auch gegenüber den Vertreter des Gesundheitsamtes
– kritisch zu hinterfragen.