„Empfehlung“ des Umweltbundesamtes sorgt für Unruhe

Seit September 2006 ist sie auf dem Markt: die „Empfehlung“ des Umweltbundesamtes (UBA) mit dem Titel „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“. Viele Badbetreiber werden nun von ihren örtlichen Gesundheitsämtern mit dieser Empfehlung konfrontiert, die nach den harten Jahren ohne Badewasserverordnung endlich eine Grundlage für ihre Arbeit zu haben meinen. Für den Betreiber ist diese Begegnung nicht immer eine einfache Angelegenheit, denn die „Empfehlung“ räumt den Gesundheitsämtern erhebliche Befugnisse ein. Der BUNDESFACHVERBAND ÖFFENTLICHE BÄDER E. V. (BÖB), Essen, rät den Betreibern dennoch, die „Empfehlung“ – auch gegenüber den Vertreter des Gesundheitsamtes – kritisch zu hinterfragen.

Autor
Dipl.-Sportwiss. Michael Weilandt, Essen
Ausgabe
01/2007
Rubrik
Bäderbetrieb