Seit 2002 bildet die Energieeinsparverordnung
(EnEV) die rechtliche
Grundlage zur Bewertung der energetischen
Anforderungen an Gebäude.
Diese Verordnung gilt für alle Arten
von Neubauten sowie bei Sanierungen
im Bestand bei Wohn- und
Nichtwohngebäuden. Damit bilden
diese Vorgaben auch die Grundlage
für die Planung und energetische
Konzeption von Hallenbädern. Die
EnEV, die hauptsächlich Paragrafen,
Auslegungshinweise und einige einzuhaltende
Grenzwerte in den unterschiedlichen
Anlagen enthält, stützt
sich auf der normativen Ebene auf die
Vornorm DIN V 18 599, „Energetische
Bewertung von Gebäuden – Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs
für Heizung, Kühlung,
Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung“,
die zum aktuellen Zeitpunkt
über elf Teile verfügt. Jeder
dieser Teile befasst sich mit den unterschiedlichsten
Aspekten zur energetischen
Bewertung von Gebäuden.
In der Summe hat dieses Normenregelwerk
über ca. 900 Seiten. Die Ergebnisse
der Berechnungen bzw. Eingaben
in die Berechnungsprogramme
zur EnEV bilden u. a. eine der Grundlagen
zur Auslegung und Einhaltung
des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes
(EEWärmeG).