Energiewende im Gebäudebereich: die Auswirkungen des GEG

Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 wurde festgelegt, dass Gebäude zukünftig in ihrer Gesamtenergieeffizienz als Niedrigstenergiegebäude herzustellen sind. Eine Definition dieses Begriffes liegt bis heute nur als Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Zusätzlich soll unter Beachtung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit der Gebäudebestand in Deutschland bis 2050 klimaneutral werden. Hieraus resultiert eine Erweiterung der Betrachtungsweisen, die nun eine Bewertung des CO2-Ausstoßes beim Energieverbrauch in den Mittelpunkt stellt.

Autor
Dr.-Ing Thomas Duzia und Hans-Helmut Schaper
Ausgabe
08/2020
Rubrik
Bäderbau