Entwicklungen im Vergaberecht

Für Badbetreiber – als Kommune und/oder unter Einsatz von Fördermitteln – sowie für Architekten und Planer von Bädern ist die vergaberechtliche Rechtsprechung von großer Bedeutung. Denn sie bildet den Entscheidungsmaßstab in der Vergabepraxis. Dies gilt für die Gestaltung von Vergabeverfahren ebenso wie für deren Abwicklung. Die dabei drohenden Risiken reichen von zeitaufwendigen Nachprüfungsverfahren über unwirksam geschlossene Verträge bis zur Rückzahlung von Fördermitteln. Im Folgenden soll auf einige neue Entwicklungen hingewiesen werden, deren Beachtung von erheblicher Bedeutung sein kann.

Autor
Fin Winkelmann
Ausgabe
11/2018
Rubrik
Bäderbetrieb