Nachdem der Entwurf eines Infektionsschutzgesetzes
nunmehr
wieder den Erlass einer Rechtsverordnung
über die Qualität von
Schwimm- und Badebeckenwasser
auf Bundesebene vorsieht, wird
der seit fahren vorliegende Arbeitsentwurf
einer solchen Verordnung
mit dem Ziel der baldigen Vorlage
eines Referentenentwurfs aktualisiert.
Eine Reihe von Vorschriften
wird im Dienste der Klarstellung
neu formuliert. Die wesentlichste
inhaltliche Ergänzung ist die Aufnahme
von Anforderungen an den
Betrieb künstlicher Kleinbadeteiche.
Mit dem Erlass der Verordnung soll
der Schutz der öffentlichen Gesundheit
im Badewesen auf den
Stand von Wissenschaft und Technik
gestellt, eine über viele jähre
währende Rechtsunsicherheit bei
Betreibern und Vollzugsbehörden
beendet und, nicht zuletzt, der
entsprechende, fast 20 jähre alte
Auftrag des Deutschen Bundestages
erfüllt werden.