Erfahrungen bei der Modernisierung und Erneuerung von öffentlichen Bädern in den neuen Bundeslände

Für die jungen Bundesländer stellte sich nach dem 3. Oktober 1990 die Frage, wie der gefährdete Bestand an Hallen- und Freibädern gesichert werden kann. Ohne die notwendige Sanierung hätten viele Bäder stillgelegt werden müssen. Dies wiederum hätte unabsehbare Folgeschäden an der baulichen und anlagentechnischen Substanz zur Folge gehabt Der Einigungsvertrag und eine Vielzahl neuer gesetzlicher Vorgaben bildeten zunächst die Grundlage zur Regelung der Eigentumsverhältnisse. Danach sahen sich die Kommunen und Länder vor große finanzielle Probleme bei der Bewältigung dringend erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen und der daraus resultierenden Folgekosten gestellt. Von den vorhandenen Bädern waren nur ca. 17% der Hallenbäder und 8% der Freibäder in einem Zustand, der die Nutzung ohne zusätzliche Investitionen erlaubte. Bei dieser Bewertung ist der technische Standard für Sanierungsmaßnahmen auf das notwendigste Maß der nicht erst seit 1984 - mit der DIN 19643 - gewachsenen Ansprüche in den alten Bundesländern beschränkt Machbar soll es sein, denn Hallen- und Freibäder nehmen bei der Sanierung, Modernisierung und Neuplanung in den jungen Bundesländern eine wichtige Stellung unter den Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen ein.

Autor
Adolf Böhm
Ausgabe
10/1994
Rubrik
Bäderbau