Erfahrungen mit dem Standard TGL 37780 Bl. 01 'Badewasser: hygienische Forderungen' und BL 02 'Bade

Seit dem 17.6.1976 werden in der DDR die hygienischen Forderungen an die Badewasserqualität durch eine 'Anordnung zur Gewährleistung der hygienischen Beschaffenheit des Badewassers in öffentlichen Schwimmbädern' (Gesetzblatt Sonderdruck Nr. 882) gesetzlich geregelt. In den Folgejahren entwickelte sich aus dieser Anordnung ein Standard und zwar TGL 37780 Bl. 01 'Badewasser; hygienische Forderungen', der seit dem 1.5.1982 verbindlich ist.

Autor
Peter-Martin Theus
Ausgabe
05/1987
Rubrik
Bäderbetrieb