Erfassung und Bewertung der gegenwärtig eingesetzten Technologien

Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen – Infektionsschutzgesetz (IfSG) – vom 20. Juli 2000 ist die Beschaffenheit von Schwimm- und Badebeckenwasser und deren Überwachung durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, Berlin, zu regeln. Mitte 2002 wurde die 2. Fassung eines Entwurfes einer Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser – Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung (SchwBadewV) – erarbeitet. Inhaltlich orientiert sich dieser Entwurf an den Vorgaben der DIN 19 643-1, Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser vom April 1997. Damit werden künftig höhere Anforderungen an Badbetreiber gestellt. Um abzuschätzen, inwieweit die derzeit in Betrieb befindlichen Bäder den Anforderungen der DIN 19 643 genügen, wurde vom Technologiezentrum Wasser (TZW), Karlsruhe, im Rahmen eines Forschungsvorhabens der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), Bonn, eine Erhebung über den Stand der Verfahrenstechnik in deutschen Schwimmbädern durchgeführt. Dabei wurden die Anlagen im Hinblick auf Aufbereitungstechnik, Beckenhydraulik und Betriebsüberwachung bewertet. Obwohl nur eine begrenzte Anzahl öffentlicher Bäder stichprobenartig erfasst wurde, gelang es dennoch, einen ersten Eindruck zu gewinnen. Nachfolgend werden die Ergebnisse der Erhebung vorgestellt.

Autor
Stefan Stauder, Günther Baldauf
Ausgabe
01/2004
Rubrik
Bädertechnik