Ergänzung zum Artikel von Herrn med. W. Rohrbach über das Bundes-Masseurgesetz vom 21. Dezember 19

Es ist außerordentlich zu begrüßen, wenn Herr Rohrbach die Mängel des genannten Gesetzes aufgreift, Aus den bisher vorliegenden Berichten können wir noch einiges ergänzend hinzufügen.

Autor
Joachim Dumrese
Ausgabe
09/1961
Rubrik
Nachruf