Ermittlung des Standes der Aufbereitungstechnikvon Schwimm- und Badebeckenwasser in deutschen Bäder

Dem Schwimmen und Baden in Hallen- und Freibädern kommt eine große gesundheitspolitische Bedeutung zu. Deshalb fordert das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im § 37: „Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist“ 1). Diese grundlegende Forderung zum Schutz der Gesundheit kann nur dann erfüllt werden, wenn der bädertechnische Betrieb und die Aufbereitung des Schwimm- und Badebeckenwassers entsprechend dem Stand des technischen, hygienischen und bäderbetrieblichen Wissens durchgeführt wird.

Autor
Th.Gabrio, R Schulz, D. Eichelsdörfer
Ausgabe
03/2006
Rubrik
Bädertechnik