Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verabschiedet

Die Bundesregierung hat nun das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 7. August verabschiedet, das im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2008, Teil I, Nr. 36, 18.08.2008, S. 1658) veröffentlicht wurde. Es tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Das EEWärmeG legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14 % der Wärme in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen muss – einerseits, um Ressourcen zu schonen, und andererseits, um eine sichere und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.

Autor
jh
Ausgabe
10/2008
Rubrik
Bäderbetrieb