Erwiderung auf den Aufsatz von med. Walther Döhrn, Düsseldorf: 'Kassenarzt und Badeanstalten''

In den Ausführungen Döhrn's werden medizinische Bäder wiederholt als 'Heilbäder' bezeichnet. Das ist falsch und bedarf dringend einer Berichtigung. Der Verfasser, welcher offenbar kein Fachbalneologe ist, scheint die der einschlägigen Gesetzgebung in den Ländern der Bundesrepublik als Grundlage dienenden, vom Deutschen Bäderverband e. V., dem Verband Deutscher Verkehrsverbände e. V. und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. herausgegebenen 'Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen' nicht zu kennen.

Autor
Wilhelm Pfannenstiel
Ausgabe
05/1956
Rubrik
Nachruf