Im Newsletter Februar 2015 (II) der Deutschen Gesellschaft
für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, der am
23. Februar verschickt wurde, und in der AB-Ausgabe
März 2015 (Seite 176 f.) wurde über die Forderung der
DGfdB-Taskforce „EU-Biozid-Verordnung“ an Politik und
Verwaltung berichtet, die herrschende Unsicherheit bei
Herstellern, Planern und Betreibern von sog. „In-situ“-
Geräten zur Biozid-Produktion unverzüglich zu beenden.
Mittlerweile konnten nicht zuletzt durch die Arbeit
der Verbändeallianz wichtige Klärungen u. a. für Schwimmbadbetreiber
herbeigeführt werden, die in einer „Information
für die Betreiber von Wasserwerken und Schwimmbädern“
zusammengefasst sind (siehe nebenstehende Information
der Verbändeallianz).