EU-Biozid-Verordnung

Im Newsletter Februar 2015 (II) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, der am 23. Februar verschickt wurde, und in der AB-Ausgabe März 2015 (Seite 176 f.) wurde über die Forderung der DGfdB-Taskforce „EU-Biozid-Verordnung“ an Politik und Verwaltung berichtet, die herrschende Unsicherheit bei Herstellern, Planern und Betreibern von sog. „In-situ“- Geräten zur Biozid-Produktion unverzüglich zu beenden. Mittlerweile konnten nicht zuletzt durch die Arbeit der Verbändeallianz wichtige Klärungen u. a. für Schwimmbadbetreiber herbeigeführt werden, die in einer „Information für die Betreiber von Wasserwerken und Schwimmbädern“ zusammengefasst sind (siehe nebenstehende Information der Verbändeallianz).

Autor
Dr. Christian Ochsenbauer
Ausgabe
06/2015
Rubrik
Verbände