Europa-Norm für Wasserrutschen wird überarbeitet

Für Großwasserrutschen in Bädern gilt die DIN EN 1069 „Wasserrutschen ab 2 m Höhe” mit ihren Teilen 1 „Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ und 2 „Hinweise“. Sie war im Jahr 2000 zuletzt überarbeitet worden, und deshalb steht nun die alle fünf Jahre fällige Überprüfung an. Diese wird von der Working Group 3 (WG 3) „Water slides over 2 m in height” des Technical Committee 136 (TC 136) „Sports-, Playground- and other recreational equipment” des Comité Européen de Normalisation (CEN) vorgenommen.

Autor
mw
Ausgabe
11/2005
Rubrik
Bäderbau