Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe - ein Beruf mit Zukunft?

Inzwischen liegt sie vor, die Neuordnung des bisherigen Ausbildungsberufes 'Schwimmeistergehilfe'. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe ist am 1.8.1997 in Kraft getreten.

Autor
Peter Veth, Rüdiger Steinmetz
Ausgabe
04/1998
Rubrik
Bäderbetrieb