Seit der Neufassung der DIN 19 643
im Jahr 2012 sind Filterbettverkeimungen
sehr viel stärker in den Fokus
gerückt.1) Das liegt im Wesentlichen
darin begründet, dass Filtratuntersuchungen
eine größere Bedeutung
erlangt haben als zuvor. Wurden
früher im Wesentlichen Beckenwasser
und Reinwasser beprobt, so
haben die neuen Anforderungen der
DIN 19 643 und infolgedessen auch
die der Empfehlung des Umweltbundesamtes
(UBA) „Hygieneanforderungen
an Bäder und deren Überwachung“
2) aus dem Jahr 2013 dazu geführt,
dass deutlich häuger Untersuchungen
der Filtrate durchgeführt
werden. Konsequenz dieser häugeren
Untersuchungen ist allerdings
auch eine gestiegene Beanstandungsquote
mikrobiologisch kontaminierter
Filter, da diese zuvor teilweise nur
selten beprobt wurden und somit nicht
auffällig waren.