„First Access” für Masseure und medizinische Bademeister

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az.: 3 B 39/09, Beschluss vom 28. Ok - tober 2009) hatte über die Beschwerde eines Masseurs bzw. medizinischen Bademeister zu entscheiden, der die Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach § 1 des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) ohne weitere Eignungsprüfung begehrt hat - te. Das zuständige Landratsamt und später auch das Regierungspräsidium als Widerspruchsbehörde lehnten den Antrag auf Erteilung der beschränkten Heilpraktikererlaubnis für den Be - reich der physikalischen Therapie und der Physiotherapie ab.

Autor
Erik Hahn
Ausgabe
07/2010
Rubrik
Verbände