Fortbildungspflicht für Therapeuten in der Physiotherapie

Fortbildungspflicht heißt, dass der zugelassene Therapeut bzw. der fachliche Leiter in einem Zeitraum von vier Jahren insgesamt 60 Schulstunden zur Erweiterung oder Auffrischung seines Könnens belegen soll. Dazu verpflichtet sind alle Berufe in der Physiotherapie: Masseure, Medizinische Bademeister und Krankengymnasten/ Physiotherapeuten.

Autor
Dr. Michael Stehr
Ausgabe
09/2006
Rubrik
Gesundheit und Wellness