Fragen des Schwimmeisterberufs und Ausbildung

Unter der Überschrift über Anforderungen an die Person des Schwimmeisters heißt es: 'Es sollen nur solche Personen eingestellt werden, die im Rettungsschwimmen genügend ausgebildet sind und keine körperlichen Gebrechen haben'. Mit Rücksicht auf die Verantwortung, die dem Schwimmeister niemand abnimmt, müßte es heißen, es dürfen nur Personen eingestellt werden, die nicht nur genügend ausgebildet sind, sondern die unbedingt Gewähr bieten, daß sie jeder Rettungsaktion gewachsen sind.

Autor
Karl-Heinz Graumann
Ausgabe
01/1957
Rubrik
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