Freibad-Generalsanierung: Ein technischer Prozeß oder eine Chance für Neugestaltung

Rückblick auf die 60er Jahre: In den 'Richtlinien für den Bau von Hallen-, Frei-, Lehr- und Schulschwimmbädern' herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen von 1965 heißt es in der Einleitung u.a.: 'Ein öffentliches Bad ist ein Zweckbau besonderer Art und als solcher besonderen Bedingungen unterworfen ...'

Autor
Otto-Georg Rogall
Ausgabe
06/1992
Rubrik
Bäderbau