Fünfter Nachschulungs- und Fortbildungslehrgang an der staatlich anerkannten Lehranstalt für Masseu

In der Zeit vom 4. -16. Januar d. J. fand in der bekannten Fachschule ein Nachschulungs- und Fortbildungslehrgang statt, der den Masseuren und med. Bademeistern die gesetzlich geforderten theoretischen 100 -150 Stunden geben soll, falls an für Praktikanten vorgeschriebenen Ausbildungsstätten nicht die notwendige Möglichkeit vorhanden war.

Autor
Wilhelm Rohrbach
Ausgabe
04/1965
Rubrik
Bäderbetrieb