Die Nutzungsdauer von Neubauten und
sanierten Gebäuden reicht weit in die
Zukunft und beeinflusst den Energieund
Wasserbedarf in den nächsten
50 bis 80 Jahren maßgeblich. Daher
müssen Gebäude bereits heute zielgerichtet
unter energieeffizienten, klimaschonenden
und trinkwassersparenden
Prämissen geplant, gebaut und betrieben
werden. Die Betreiber und Planer
von Schwimmbädern stehen auf Grund
des hohen Ressourcenbedarfs besonders
in der Pflicht. Oft liegt der Antrieb
jedoch eher im Geldsparen von
teurer Energie und weniger im ökologischen
Gewissen. Gesetzliche Vorgaben
an die Energieeffizienz, wie die
Energieeinsparverordnung (EnEV) und
das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) sowie auch freiwillige
Zertifizierungen der Nachhaltigkeit
und Umweltverträglichkeit von
Gebäuden, sollen beides vereinen. Wie
können sich Schwimmbadbetreiber
und -planer zurechtfinden? Hier folgt
ein Sachstandsbericht (siehe zur EnEV
und zum EEWärmeG auch die folgenden
AB-Ausgaben: 04/07 S. 185 u.
195 ff., 09/07 S. 449, 12/07 S. 668 ff.,
10/08 S. 542 f., 02/09 S. 95 f. und
04/09 S. 202).