Geprüfter Meister/ Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe - vorläufiger Abschluß einer Entwicklung?

Am 15. Juli 1998 ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe vom 7. Juli 1998 (BGBl. I S. 1810) in Kraft getreten. Diese Verordnung ersetzt die gleichzeitig außer Kraft getretene Verordnung über die berufliche Fortbildung zum Geprüften Schwimmeister vom 3. Dezember 1975 (BGBl. I S. 2986), erweitert den Fortbildungsumfang und stellt u.a. höhere Anforderungen an die Prüfungsleistungen der Bewerber.

Autor
Claus Guhde
Ausgabe
08/1999
Rubrik
Bäderbetrieb