Gerichtsfeste Organisation des Bäderbetriebs

Bei zahlreichen Beratungsprojekten zur Bewertung der Organisation und des Personaleinsatzes wurde in Gesprä chen mit Verantwortlichen im Bäderbetrieb oftmals deutlich, dass die seit Jahren be - kannte Richtlinie R 94.05 „Verkehrs - sicherungs- und Aufsichtspflicht in öf - fentlichen Bädern während des Ba de - betriebes“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, offensichtlich immer noch nicht allseits als das verstanden wird, was sie wirklich ist: als Grundlage einer ge - richtsfesten Organisation des Bäderbe - triebs.

Autor
Jörg Rainer Suchanka
Ausgabe
09/2011
Rubrik
Bäderbetrieb