Geringfügig Beschäftigte - Personalpolitische Chance oder unkalkulierbares Risiko?

Gerade in Schwimmbädern, Fitneß-Centren sowie Sauna- und Badebetrieben arbeiten vielfach sogenannte 'geringfügig Beschäftigte'. Die manchmal trügerische Hoffnung auf ersparte Sozialaufwendungen und vermeintlich geringeren Kündigungsschutz sind häufig Motive für die Einstellung. Dabei werden aber viel zu oft arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme unterschätzt. Der nachfolgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Vorschriften aus diesen Rechtsbereichen geben, über einige aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen berichten und über einige ab 01.01.1996 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1996 zu beachtende Änderungen informieren.

Autor
Michael Eckert
Ausgabe
07/1996
Rubrik
Bäderbetrieb