Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (OGDG) für das Land Nordrhein-Westfalen

Am 26. November 1997 hat der Landtag im Rahmen des 'Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen' unter Artikel 3 das o. a. Gesetz beschlossen, das im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 58 vom 17. Dezember 1997 veröffentlicht wurde.

Ausgabe
08/1998
Rubrik
Bäderbetrieb