Der parlamentarische Weg zur Neufassung
eines Gesetzes beinhaltet auch
eine öffentliche Anhörung der betroffenen
Verbände. Beim Infektionsschutzgesetz
(IfSG) handelt es sich
um die einzige gesetzliche Quelle in
Bezug auf die Qualität des Schwimmund
Badebeckenwassers; insofern war
die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen
e. V. (DGfdB) folgerichtig zur
öffentliche Anhörung durch den Bundestags-„
Ausschuss für Gesundheit“
am 15. Februar in Berlin zum „Gesetzentwurf
zur Modernisierung der
epidemiologischen Überwachung übertragbarer
Krankheiten“ eingeladen.
Die DGfdB hatte eine Stellungnahme
zum Gesetzentwurf eingebracht, und
Michael Weilandt von der DGfdB-Geschäftsstelle
in Essen hatte den Termin
im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
im Regierungsviertel wahrgenommen.