Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes

Der parlamentarische Weg zur Neufassung eines Gesetzes beinhaltet auch eine öffentliche Anhörung der betroffenen Verbände. Beim Infektionsschutzgesetz (IfSG) handelt es sich um die einzige gesetzliche Quelle in Bezug auf die Qualität des Schwimmund Badebeckenwassers; insofern war die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) folgerichtig zur öffentliche Anhörung durch den Bundestags-„ Ausschuss für Gesundheit“ am 15. Februar in Berlin zum „Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ eingeladen. Die DGfdB hatte eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingebracht, und Michael Weilandt von der DGfdB-Geschäftsstelle in Essen hatte den Termin im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel wahrgenommen.

Autor
Dipl.-Sportwiss. Michael Weilandt, Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen
Ausgabe
04/2017
Rubrik
Verbände