Gesetzliche Festschreibung des steuerlichen Querverbundes für die öffentlichen Bäder

Bereits seit Juni diesen Jahres ist mit dem Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2009 vorgezeichnet, dass in Zukunft die bisherige Verwaltungspraxis des „steuerlichen Querverbundes“ zwischen kommunalen Unternehmen gesetzlich festgeschrieben und damit nicht mehr den Einzelfallentscheidungen der Finanzverwaltungen überlassen sein wird.

Autor
Dr. Christian Ochsenbauer, Essen
Ausgabe
10/2008
Rubrik
Bäderbetrieb