Gesetzliche Hygiene-Anforderungen an Bädertechnik und Bäderbetrieb in Heilbädern

Jedem ist einsichtig, daß Baden Freude bereiten und die Gesundheit fördern soll, besonders während der Kur. Beim Baden soll es nicht zu Verletzungen oder gar Infektionen kommen. Es wird unterschieden zwischen der Infektionsgefährdung durch unzureichend aufbereitetes Wasser und der Ansteckungsmöglichkeit in den übrigen Bereichen (z. B. Physikalische Therapie).

Autor
C. Sacre
Ausgabe
03/1997
Rubrik
Kongresse und Messen