Gesetzliche Neuregelung des steuerlichen Querverbundes

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde der steuerliche Querverbund erstmalig gesetzlich verankert. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollte lediglich die bisherige Verwaltungspraxis gesetzlich festgeschrieben werden. Diese war durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2007 (Az: I R 32/06) in Frage gestellt worden. Die Finanzverwaltung hatte deshalb auf das Urteil mit dem Nichtanwendungserlass vom 7. Dezember 2007 reagiert (siehe dazu AB 01/08 S. 34 f., 10/08 S. 539 f. und 01/09 S. 7). Dennoch hat das neue Gesetz einige Neuregelungen eingeführt, deren Auswirkungen im Einzelnen noch nicht geklärt sind.

Autor
Jörg Bittscheidt
Ausgabe
08/2009
Rubrik
Bäderbetrieb